Was tun im Trauerfall?
Die folgenden Schritte sind nun notwendig:
1. Informieren Sie uns und rufen Sie einen Arzt. Sollte sich die verstorbene Person in der Obhut einer sozialen Einrichtung (wie Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz) befinden, wird dies von der Verwaltung veranlasst.
2. Dieser untersucht die verstorbene Person und bescheinigt das Ableben des/der Verstorbenen.
ff. Das ist wichtig, da Sie für den weiteren Ablauf einen Totenschein bzw. Leichenschauschein benötigen.
Wir sind umgehend für Sie da. Deshalb zögern Sie nicht uns direkt bei einem Sterbefall anzurufen!
Sie erreichen uns täglich, 24 Stunden, unter der Nummer:
SOFORTHILFE +49 4651 200 44 94Hier eine kurze Übersicht über Dokumente, die Sie benötigen werden:
– Personalausweis des/der Verstorbenen
– Todesbescheinigung/
– Standesurkunde (die Geburtsurkunde (ledig), oder die Heiratsurkunde (verheiratet), oder das Scheidungsurteil (geschieden), oder Sterbeurkunde des Ehepartners (verwitwert))
– Rentennummer
– Chipkarte der Krankenkasse
– falls vorhanden: Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen
– falls vorhanden: Graburkunden
– falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag
Falls diese Dokumente nicht auffindbar sind, helfen wir Ihnen gerne diese zu beantragen.